It wooooooorks!

Glowing Wurst Experiments

What is this all about?

Trying to reenact the Glowing Wurst - First experiments in making sausages glow using diverse approaches of synthetic biology, field trips, literature research and rubber bands... and sausages. Inspired by Heller's finding from 1852, investigation of a finding of glowing sausages (Augsburger, 4 inch long, 1.5 inch wide) by the German police, as mentioned in the chapter "B. Ueber das Leuchten von Würsten", Leuchtende Pflanzen, 2nd edition, Dr. Hans Molisch, 1912.

Instructions

  • Always first do a literatur research!

Legal status

According to the cantonal law of Schaffhausen, "Verordnung über den Naturschutz vom 6. März 1979" paragraph § 12 b), this is ILLEGAL!
§ 12
I. Allgemeines Verbot
1 Es ist verboten, die im Anhang I aufgeführten freilebenden Tiere mutwillig oder zum Zwecke der Verfütterung oder des Erwerbs:
a) zu töten oder zum Zwecke der Aneignung zu fangen sowie ihre Eier, Larven, Puppen, Nester oder Brutstätten zu beschädigen, zu zerstören oder wegzunehmen;
b) lebend oder tot, einschliesslich der Eier, Larven, Puppen und Nester mitzuführen, zu versenden, feilzuhalten, auszuführen, andern zu überlassen, zu erwerben, in Gewahrsam zu nehmen oder bei solchen Handlungen mitzuwirken.

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§ 10 13) 2. Sammeln zu wissenschaftlichen sowie zu Lehr- und Heilzwecken Das Sammeln und Ausgraben geschützter Pflanzen und das Fangen geschützter Tiere zu Lehr- und Heilzwecken sowie für nachweisbar ernsthafte wissenschaftliche Verwendung kann ausnahmsweise in begrenzter Zahl und beschränkt für ein bestimmtes Gebiet und eine bestimmte Zeit vom Planungs- und Naturschutzamt bewilligt werden.